Am 25. Mai 2018 – genau zum Inkrafttreten der DSGVO – erhielt ich von meinem Stromanbieter Grünwelt (eine Marke der Stromio) eine E-Mail. Darin wurde ich gebeten, meinen Zählerstand abzulesen und im Internet auf der Website anzugeben. Selbstverständlich bin ich der Bitte gerne nachgekommen…

E-Mail von Grünwelt am 25.05.2018
(Hervorhebungen, Schwärzungen: Autor)

Auf der Website lud mich anschließend ein „Datenschutz-Banner“ ein, die Datenschutzerklärung und Widerspruchsmöglichkeiten zu lesen. Natürlich konnte ich am Tag der DSGVO-Einführung dieser Einladung nicht widerstehen.

Im Abschnitt „Tracking & Google Analytics“ fand ich dann auch einen Link zum Widerspruch der Datenspeicherung durch Google Analytics. Ungünstig dabei: ich sollte nun ein Browser Plugin installieren, was auf meinen iPad jedoch bekanntermaßen gar nicht möglich ist. Safari unterstützt bis heute das Google Plugin nicht.

Widerrufsmöglichkeit & Auskunftsanfrage

Ich bat daher den Datenschutzbeauftragten per E-Mail um Auskunft, wie ich auf dem iPad widersprechen kann und verband dies mit einer Bitte um postalische Auskunft über meine gespeicherten Daten. Dabei schickte ich gleich meine Vertragsnummer und die Zählernummer zur Identifikation mit – natürlich von der bei Grünwelt registrierten E-Mail Adresse.

Der Datenschutzbeauftragte antwortet kurz darauf:

Auf der Grundlage der von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten Informationen sind wir leider nicht in der Lage, Sie eindeutig zu identifizieren. […] Gerne prüfen wir Ihre Anfrage nochmals und […] bitten, uns folgende Informationen über Sie mitzuteilen: Name, Vorname, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, Vertragskontonummer, Zählernummer, E-Mail
Diese Informationen können Sie an datenschutz@gruenwelt.net senden oder postalisch an unserer Postadresse mit dem Zusatz „Der Datenschutzbeauftragte.

Über die Aussage, dass der Datenschutzbeauftragte mich nicht identifizieren kann war ich doch sehr verwundert. Einige Tage zuvor hatte ich mich nämlich mit denselben Angaben und der Meldung des Zählerstandes an die Vertragsabteilung gewendet, die mir umgehend mit einer E-Mail zum Download der neuen Verbrauchsabrechnung antwortete.

Antwort Grünwelt / Stromio Vertragsabteilung
(Hervorhebungen, Schwärzungen: Autor)

Nicht nur, dass die Vertragsabteilung meine Identität sofort feststellen konnte. Sie teilt mir auch per unverschlüsselter E-Mail meine „Verbrauchsstelle“ – also meine Wohnadresse mit. Aber das ist vielleicht ein berechtigtes Interesse?

Ich war irritiert und hakte erneut beim Datenschutzbeauftragen nach – ohne die geforderten Angaben zu machen. Nach 14 Tagen Wartezeit erhielt ich dann die beruhigende Antwort, dass es nun doch mit der Identifizierung geklappt hat.

Ihren Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO Abs. 1 haben wir am 12.06.2018 erhalten. Sie haben darin Ihre Identität ausreichend nachgewiesen.

Aber ein neues Problem offenbarte man mir gleichzeitig. Ich solle nun drei Monate statt der gesetzlich vorgesehenen vier Wochen warten.

Derzeit wird eine große Anzahl von Anfragen an uns herangetragen, welche […] nicht innerhalb eines Monates beantwortet werden können. […]. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir von der in Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorgesehen Möglichkeit Gebrauch machen und die Frist zur Beantwortung Ihres Ersuchens auf drei Monate verlängern.

Natürlich habe ich dafür sofort Verständnis hatte – und auch dafür, dass ein Unternehmen nach zweijähriger Vorbereitungszeit selbst elementare gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt. Schließlich wurde inzwischen auch die Datenschutzerklärung auf der Website so überarbeitet, dass ich meinen Google Widerspruch nun auch vom iPad aus umsetzen konnte. Es geht doch, dachte ich, aber das war ein Fehler.

Kündigung statt Auskunft

Denn was ich vier Wochen nach der Erstanfrage anstelle der Auskunft bekam, verschlug mir schon die Sprache: Ein „Angebot“ zur Kündigung binnen 14 Tagen oder aber in jeden Fall die einseitige, fristgerechte Kündigung zum Vertragsende.

Schreiben von Stromio (Hervorhebungen, Schwärzungen: Autor)

Und das alles, weil ich mich beschwert hätte. Schade, dass Stromio ein Verbraucherrecht als Bescherde empfindet und zu so peinlichen Mittel greift.

Wer schnell den Stromanbieter wechseln möchte, sollte einfach eine Auskunftsanfrage stellen.

Mein Tipp

Fortsetzung folgt. Ab dem 15.10.19 finden Sie diesen und viele weitere Datenschutz-Fälle auf dieser Website.