Mit vollmundiger PR machen sich die Mainzer Datenschützer zum Karnevalsverein
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Das Internet ist trotz guter Datenschutzgesetze ein rechtsfreier Raum. Schuld daran sind unsere behäbigen Aufsichtsbehörden. Ein aktuelles BGH-Urteil gibt nun klare Vorgaben zum Schutz der Bürger. Doch die Hamburger Behörde macht konsequent weiter wie bisher: nichts. Bleibt Datenschutz zwecklos?
otto.de nutzt zahlreiche Tracker. Die Daten landen bei Google & Co. Ein Widerspruch ist wirkungslos. Die Aufsichtsbehörde sieht seit einem Jahr weg. OTTO findet’s gut. Nein heißt bei OTTO bewusst nicht Nein, sondern weitermachen.
Eine Beschwerdewelle über Google-Analytics Anwender rollt über ganz Deutschland. Mehr als 90.000 Unternehmen sind betroffen. Die Aufsichtsbehörden sind zum Handeln gezwungen.
Vor dem Hintergrund meines kritischen Vortrages für die GDD, in dem insbesondere die Hamburger Aufsichtsbehörde als „mein“ One-Stop-Shop für den Datenschutz stark im Fokus stand, hatte mich der Behördenleiter Prof. Dr. Caspar zum gemeinsamen Austausch eingeladen, um über die Herausforderungen der Behörde zu sprechen. Andere lesen auch Weiter Datenschutz-Anarchie im Internet – der Hamburger Aufsichtsbehörde
Letztes Jahr war ich auf der Suche nach einer neuen Hausrat-Versicherung. Die IDEAL Versicherung schien „ideal“. Nur fühlte ich mich auf der Webseite beobachtet, als der Privacy Badger den Tracker von Google meldete. „Meine neue Versicherung schickt mein Daten erstmal in die USA?“, fragte ich mich. Ein Eingriff in meine Privatsphäre bevor ich überhaupt abschließe.
Vermutete ich letzte Woche noch, die Berliner Aufsichtsbehörde hätte ihren PGP Schlüssel verlegt und könnten deshalb meine Beschwerde über lieferando.de nicht bearbeiten, wurde ich gestern eines besseren belehrt – wenngleich der Ausgang identisch ist. Per Briefpost erhielt ich die Eingangsbestätigung – aber bearbeiten will die Behörde die Beschwerde dennoch nicht selbst. Peinlich, peinlicher, Berliner Beauftragte
Über die Nachricht vom 19.09.19, dass lieferando.de bzw. die dahinter stehenden Delivery Hero Germany GmbH von der Berliner Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von knapp 200.000 Euro bestraft wurde, war ich zugleich überrascht und erfreut. Die Überraschung rührte aus dem bisher ungekannten Mut einer Aufsichtsbehörde, tatsächlich abschreckende Bußgelder zu verhängen. Ein Meilenstein für den deutschen Datenschutz!
Die Musik-Lautsprecher von SONOS bereichern mein Leben seit Mitte 2000. Sie ermöglichen sowohl Musik aus dem Internet zu streamen als auch vom lokalen Medienserver abzuspielen. Sogar meinen alten CD-Spieler habe ich angeschlossen, um meine lieb gewonnene Mozart-Sammlung zu genießen. Und das Tolle: Wie im Kaufhaus begleitet mich die Musik von Raum zu Raum – oder