Mit vollmundiger PR machen sich die Mainzer Datenschützer zum Karnevalsverein
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Betroffene haben laut Artikel 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Datenverarbeitung. Ein konkreter Fall aus dem hessischen Limburg lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob das EU-Recht vor deutschen Gerichten auch Anwendung findet. Ist Datenschutz bei Gericht zwecklos?
Die SOS Kinderdörfer verschicken wenig nachhaltige Werbesendungen, verstricken sich in Ungereimtheiten bei Datenschutz-Nachfragen und zeigen eine unschöne Haltung im Datenschutz. Kommt doch noch ein gutes Ende?
Berichteten wir vor kapp drei Wochen öffentlich als Erste von der Beschwerdewelle über Google Analytics, zeichnet sich jetzt Bewegung in der Sache ab. So verlautbarten sowohl verschiedene Landesaufsichtsbehörden als auch die Bundesbehörde gestern, dass eine Einwilligung beim Einsatz von Google Analytics zwingend notwendig ist. Sie ließen jedoch offen, ob und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Eine Beschwerdewelle über Google-Analytics Anwender rollt über ganz Deutschland. Mehr als 90.000 Unternehmen sind betroffen. Die Aufsichtsbehörden sind zum Handeln gezwungen.
Letztes Jahr war ich auf der Suche nach einer neuen Hausrat-Versicherung. Die IDEAL Versicherung schien „ideal“. Nur fühlte ich mich auf der Webseite beobachtet, als der Privacy Badger den Tracker von Google meldete. „Meine neue Versicherung schickt mein Daten erstmal in die USA?“, fragte ich mich. Ein Eingriff in meine Privatsphäre bevor ich überhaupt abschließe.
Vermutete ich letzte Woche noch, die Berliner Aufsichtsbehörde hätte ihren PGP Schlüssel verlegt und könnten deshalb meine Beschwerde über lieferando.de nicht bearbeiten, wurde ich gestern eines besseren belehrt – wenngleich der Ausgang identisch ist. Per Briefpost erhielt ich die Eingangsbestätigung – aber bearbeiten will die Behörde die Beschwerde dennoch nicht selbst. Peinlich, peinlicher, Berliner Beauftragte
Über die Nachricht vom 19.09.19, dass lieferando.de bzw. die dahinter stehenden Delivery Hero Germany GmbH von der Berliner Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von knapp 200.000 Euro bestraft wurde, war ich zugleich überrascht und erfreut. Die Überraschung rührte aus dem bisher ungekannten Mut einer Aufsichtsbehörde, tatsächlich abschreckende Bußgelder zu verhängen. Ein Meilenstein für den deutschen Datenschutz!