Mit vollmundiger PR machen sich die Mainzer Datenschützer zum Karnevalsverein
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?
Betroffene haben laut Artikel 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Datenverarbeitung. Ein konkreter Fall aus dem hessischen Limburg lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob das EU-Recht vor deutschen Gerichten auch Anwendung findet. Ist Datenschutz bei Gericht zwecklos?