Mit vollmundiger PR machen sich die Mainzer Datenschützer zum Karnevalsverein
Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?

Ein erschütternder Fall: Die Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erklärt die Unzuständigkeit statt den Betroffenen zu schützen. Ist Datenschutz zwecklos?

Das Internet ist trotz guter Datenschutzgesetze ein rechtsfreier Raum. Schuld daran sind unsere behäbigen Aufsichtsbehörden. Ein aktuelles BGH-Urteil gibt nun klare Vorgaben zum Schutz der Bürger. Doch die Hamburger Behörde macht konsequent weiter wie bisher: nichts. Bleibt Datenschutz zwecklos?